Bei der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen drohen vielen Einzelunternehmern mit mehreren Firmen unerwartet hohe Rückforderungen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die bisherige Antragsstellung infrage gestellt und für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…
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