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Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einer eigenen normspezifischen Auslegung folgt und sich nicht aus dem Begriff der ersten Tätigkeitstätte ableitet, der mit der ab dem VZ 2014 geltenden Reisekostenreform für Arbeitnehmerfälle eingeführt worden ist. Mehr zum Thema ‚Betriebsstätte’…Mehr zum...

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

Cyberangriffe sind eine Bedrohung für Steuerkanzleien. Insbesondere der Zugang zu Künstlicher Intelligenz befeuert die kriminelle Energie der Hacker. Wie sich Kanzleien trotzdem schützen können, darüber haben wir mit dem Trainer und Berater für Cybersicherheit, Götz Sattler, gesprochen. Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimanagement’…Mehr zum Thema ‚Cyberkriminalität’…Mehr zum Thema ‚Cybersicherheit’…

Die Geschäftsaufgabe ist ein zentrales Thema für Unternehmen und Steuerberater, besonders im Kontext der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielen auch rechtliche und finanzielle Risiken eine bedeutende Rolle. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Betriebsaufgabe’…Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsrecht’…

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…

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