Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der Frage auseinandergesetzt, wann aus Sicht der Finanzverwaltung von einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen werden kann. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Teilbetrieb’…
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