BFH Pressemitteilung: Verfassungsmäßigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln
Der BFH hat klargestellt, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorweggenommene Erbfolge’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…