Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Seit 1.1.2025 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Das Entgelt im Minijob darf nicht mehr als 6.672 EUR pro Jahr betragen. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Mehr zum Thema ‚Geringfügig entlohnte Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Beitragsberechnung’…Mehr zum Thema ‚Versicherungspflicht’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherung’…

Um besondere Begabungen zu fördern, bieten Stiftungen in Deutschland und in der EU verschiedenste Stipendienprogramme an. Die OFD Frankfurt am Main hat in einer aktualisierten Verfügung dargelegt, wann Stipendienzahlungen steuerfrei bezogen werden können. Überarbeitet wurden die Aussagen zum Heisenbergprogramm, zu Butenandt-Stipendien, zu EXIST Gründerstipendien und zu Thüringen-Stipendien für Assistenzärzte. Mehr zum Thema ‚Studium’…Mehr zum Thema...

Ist eine Übermittlung der Klageschrift aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften nach § 52d Satz 3 FGO zulässig. Dies gilt nach einem Urteil des FG München allerdings nur bei technischen Problemen im Rahmen des aktivierten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt). Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…

Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…Mehr zum Thema ‚Private Pkw-Nutzung’…Mehr zum Thema ‚Kfz-Leasing’…Mehr zum Thema ‚Fahrtenbuchmethode’…

Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausgleichszahlungen stehen wie positive Ausgleichszahlungen nicht mehr im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mehr zum Thema ‚Vermietungseinkünfte’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Finanzierung’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot