Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich. Mehr zum Thema ‚Prozesskosten’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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