Innehaben einer Wohnung: Doppelte Haushaltsführung bei Bewohnen einer eigenen Etage im Elternhaus
Ein eigener Hausstand am Ort des Lebensmittelpunkts eines alleinstehenden Arbeitnehmers kann unter Umständen auch dann unterhalten werden, wenn der Ersthausstand oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird. Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…