Das Niedersächsische FG musste sich – soweit ersichtlich erstmals – mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auseinanderzusetzen. Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Innergemeinschaftliche Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot