Wird eine Forderung lediglich im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend gemacht, liegt darin kein genereller Forderungsverzicht. So hat das das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Forderungsmanagement’…Mehr zum Thema ‚Verbindlichkeit’…
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