FG Münster: Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Das FG Münster hat entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die Nutzung am Stichtag entscheidend ist. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…