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Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Heutzutage findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeiten bis zum Abheben im Cockpit statt. Mehr zum Thema ‚Erste Tätigkeitsstätte’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema...

Home-Office, flexible Arbeitszeiten und mehr Verantwortung: Auch in der Steuerbranche werden kreative Arbeitsmodelle eingefordert. Doch wie realistisch sind diese Optionen zurzeit? Kleiner Spoiler: New Work ist kein Dogma, sondern eine Anregung. Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚New Work’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…

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