BFH: Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

24. März 2025

Der BFH hat klargestellt, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Dritter“ i.S.d. § 171 Abs. 15 AO ist. Des Weiteren hat der BFH entscheiden, dass die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO sachlich auf den im angefochtenen Bescheid festgesetzten Anspruch und persönlich auf die Person des Anfechtenden beschränkt ist.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot