
Nachdem die Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 durch das JStG 2024 national reformiert und erstmals eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt wurde, hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Neuregelungen Stellung bezogen und den UStAE entsprechend angepasst und ergänzt.