FG Düsseldorf: Streitwert bei isolierter Anfechtung einer Einspruchsentscheidung

17. Februar 2025

Bei der isolierten Anfechtung einer Einspruchsentscheidung entspricht der Streitwert nicht automatisch dem Wert des zugrundeliegenden Steuerbescheids. Wenn es nur um die Wahrung verfahrensrechtlicher Positionen geht, ist der Auffangstreitwert anzusetzen. So hat das FG Düsseldorf entschieden.

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