Sozialversicherung: Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf
13. Februar 2025
Wer Minijobber und Minijobberinnen auf Abruf beschäftigt, muss das Teilzeit- und Befristungsgesetz beachten. Andernfalls kann der Minijob mit Verdienstgrenze unerwartet zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit werden.