
Die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen stellen Unternehmen und ihre Steuerberater weiterhin vor erhebliche Herausforderungen – sowohl tatsächlich (Arbeitsaufwand) wie rechtlich (Rückforderungen, Haftung). Besonders kritisch ist die Behandlung von Unternehmensverbünden, insbesondere wenn familiäre Strukturen vorliegen.