BFH: Fahrtkosten eines Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort
3. Februar 2025
Ein Vollzeitstudium i. S. d. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem – vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer – zeitlich vollumfänglich widmen müssen.