BFH Pressemitteilung: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

30. Januar 2025

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

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