Bei Umstrukturierungsprozessen drohen oftmals hohe grunderwerbsteuerliche Risiken. Wird einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft mittelbar eine Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt, wird kein neuer Gesellschafter hinzugefügt, wenn keine Gesellschafteränderung eintritt.
BFH: Verlängerung der Beteiligungskette nicht zwingend ein neuer Gesellschafter
27. Januar 2025