BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums

27. Januar 2025

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist bei Grundstücks- und Wohnungsunternehmen überaus bedeutsam. Sie führt in der Regel dazu, dass keine GewSt-Belastung eintritt. Anwendungsvoraussetzung ist eine ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundsitz. Die zeitlich zu verstehende Ausschließlichkeit ist nicht erfüllt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert hat – im Entscheidungsfall wurde zu Beginn des 31.12. veräußert.

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