Eine aktuelle Entscheidung des FG Düsseldorf zeigt, dass der Rückbehalt von Flächen bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht zwingend die Steuerbegünstigung nach § 6 Abs. 3 EStG ausschließt, selbst wenn diese Flächen mehr als 10 % der Gesamtfläche ausmachen.