Wohnungseigentümergesetz geändert: Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlungen in die Erhaltungsrücklage

3. Januar 2025

Die nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot