Revisionsverfahren (Aktualisierung): Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen

17. Dezember 2024

Seit dem VZ 2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG für kleinere PV-Anlagen eine Steuerbefreiung eingeführt, sodass für diese keine einkommensteuerliche Relevanz mehr besteht. Können nachlaufende Betriebsausgaben, die Jahre vor 2022 betreffen, nun noch steuermindernd berücksichtigt werden?

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot