Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bei der Umsatzsteuer die Durchschnittssätze nach § 24 UStG anwenden, sinkt ab dem 6.12.2024 der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG von bislang 9,0 auf nunmehr 8,4 %.