BFH Pressemitteilung: Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutzbericht

28. November 2024

Die Versagung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aufgrund einer sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebenden Vermutungswirkung setzt voraus, dass die Körperschaft als selbständiges Steuersubjekt in diesem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird.

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