BFH: Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
28. Oktober 2024
Abfindungszahlungen können auch bei Grenzgängern im Wohnsitzstaat zu besteuern sein. Sofern der Mitarbeiter aber im Abfindungszeitraum auch in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, bedarf es der Aufteilung des Besteuerungsrechts.