Zum 1.1.2025 kommt die verpflichtende E-Rechnung für Leistungen zwischen zwei Unternehmern, die beide im Inland ansässig sind (mit Übergangsregelungen). Nachdem die Finanzverwaltung schon im Juni 2024 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgestellt hatte, ist jetzt das endgültige Einführungsschreiben veröffentlicht worden.
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