ALLGEMEINBFH: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen14. Oktober 2024 Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c EStG liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor. Mehr zum Thema ‚Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Sanierung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…