BVerfG: Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig

4. Oktober 2024

Das Niedersächsischen FG hatte Zweifel, ob der Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu die Unzulässigkeit der Richtervorlage festgestellt.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot