Zu den ertragsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage gab es in den vergangenen Monaten mehrfache Äußerungen aus der Finanzverwaltung – so auch durch das FinMin Schleswig-Holstein. Ein aktueller Erlass bringt nun in Teilen eine Abkehr von früheren Wertungen.
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