Gefährdung der Existenzgrundlage: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
24. September 2024
Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.