Der BFH hat entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.
BFH Pressemitteilung: Übergegangener Gewerbeverlust bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
5. September 2024