BMF: Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
30. August 2024
Das BMF hat zum Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes informiert und den Anwendungszeitpunkt verschoben.