Die Kennzeichnung der Rechtskreise Ost und West sind seit vielen Jahren in den Meldungen und Beitragsnachweisungen vorzunehmen. Bei den Meldungen entfällt das Kennzeichen zum 31.12.2024. Im Beitragsnachweis bleibt die Rechtskreistrennung jedoch vorerst weiter bestehen. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier.
Sozialversicherungsrecht: Rechtskreistrennung entfällt für Meldungen ab 2025
27. August 2024