Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.9.2024 ab. Der Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) ruft alle Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, auf, ihre Kanzleiorganisation danach auszurichten und – soweit nicht bereits geschehen – tätig zu werden.
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