Errichtet ein Unternehmer oder Mitunternehmer ein notarielles Testament zur Regelung seiner Rechtsnachfolge und besteht sein Nachlass im Wesentlichen aus Betriebsvermögen, stellt sich die Frage, ob die für die Testamentserrichtung entstandenen Notarkosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.