FG Münster: Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

7. August 2024

Ein Pflegekind im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Das FG Münster hat hier zur Kindergeldberechtigung und der Zuständigkeit der Familienkasse entschieden.

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