BMF: Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz

7. August 2024

Nach einem neuen BMF-Schreiben ist einem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer auch dann stattzugeben, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Mitgliedstaats ist und in der Schweiz seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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