FG Baden-Württemberg: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

2. August 2024

„Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.

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