Praxis-Tipp: So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei

19. Juli 2024

Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitenden einen Sonn-, Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot