Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Für das Jahr 2025 ist keine Erhöhung des Abgabesatzes vorgesehen.