LSG Baden-Württemberg: Corona-Hilfen für Selbstständige als beitragspflichtiges Einkommen

17. Juli 2024

Mit der „Soforthilfe Corona“ erhielten Unternehmen und Selbstständige, die im Frühjahr 2020 durch die Pandemie in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, Unterstützung bei akuten Liquiditätsengpässen. Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass diese Mittel dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht unterliegen.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot