FG Münster: Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
17. Juli 2024
Das FG Münster hat entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.