ALLGEMEINFG München: Standplatzvermietung zum Anbieten von Kraftfahrzeugen auf Automärkten9. Juli 2024 Das FG München musste zu den umsatzsteuerlichen Folgen einer Standplatzvermietung zum Anbieten von Kraftfahrzeugen auf Automärkten entscheiden. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…