FG Köln: Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage
27. Juni 2024
Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen, welche zum Wegfall der eingetretenen Steuerminderung führt, ist nicht zu beanstanden. So entschied das FG Köln.