Hessisches FG: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren
5. Juni 2024
Das Hessische FG hat klargestellt, dass die Kapitalertragsteuer bei sog. „Cum/Ex-Geschäften“ nur dann anrechnungsfähig ist, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde.