FG Düsseldorf: Ausschluss von Arbeitnehmern von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
22. Mai 2024
Das FG Düsseldorf entschied, dass die Steuerbefreiung für Vorteile aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) auch dann gilt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse von entsprechenden Programmen ausgeschlossen werden.