Die teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens findet in aller Regel zwischen nahen Angehörigen statt, in der Besteuerungspraxis häufig im Rahmen vorweggenommener Erbregelungen, im Rahmen derer Geschwister auszuzahlen oder Abstandszahlungen an den Übertragenden zu leisten sind.
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