Wirtschaftsprüferkammer: Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
14. Mai 2024
Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich erneut dafür ausgesprochen, eine Aushöhlung des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts in § 51b Abs. 3 WPO durch die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO zu verhindern.