Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, ist der Steuermessbetrag nach der Lage der örtlichen Verhältnisse zu verteilen. Die gesetzliche Regelung ist unkonkret. Der BFH hat hierzu entschieden, dass als Zerlegungsfaktor die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases herangezogen werden kann.
BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte
29. April 2024