BFH: Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerabzug)
15. April 2024
Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 EStG erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung.